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OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstehen von Streitgenossen für Gerichtskosten als Gesamtschuldner; Bestehenbleiben des Gesamtschuldverhältnisses zu Gunsten des obsiegenden Gegners
- Judicialis
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
Aufgrund der PKH-Bewilligung kann er in Höhe von 866, 64 Euro überhaupt nicht, auch nicht im Rückgriff mit Gerichtskosten belastet werden (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3186), so dass seine Kostenschuld der Höhe nach auf 11.951,27 Euro begrenzt ist. - KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund. - OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.